Die rechtliche Grundlage für das zivilrechtliche Verhältnis Arzt – Patient ist der Behandlungsvertrag, welcher formfrei geschlossen werden kann. Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrages schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung, Beratung und Nachbehandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Wofür der aktuell anerkannte Stand der Kenntnisse der medizinischen Wissenschaft machgeblich ist. Wir beraten sowohl Patienten als auch Ärzte in den oft schwierigen Fragen der Arzthaftung.