Das Salzburger Baurecht ist ein vergleichsweise komplexes Gebilde, welches im Kernbereich aus dem Bebauungsgrundlagengesetz, dem Baupolizeigesetz und dem Bautechnikgesetz besteht. Der ursprüngliche Gesetzeswille, das Salzburger Baurecht letztlich zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen, konnte bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt werden. Wir beraten Sie in baurechtlichen Angelegenheiten kompetent.