Am 01.01.1982 trat das Mietrechtsgesetz mit dem erklärten Ziel der Rechtsvereinheitlichung in Kraft. Übersichtlicher wurde das Mietrecht auch in Folge zahlreicher Gesetzesneuerungen allerdings nicht. Schon die Frage der Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes lässt sich oft nicht leicht beantworten. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen des Mietrechtes ebenso kompetent wie bei Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes.